European Accessibility Act – Wieso digitale Barrierefreiheit vor allem, aber nicht nur für Menschen mit Behinderung wichtig ist

09. 10. 2024
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Heute wollte ich mir mit meinem iPhone online ein Deutschlandticket für die öffentlichen Verkehrsmittel kaufen. Die App leitet mich auf die MVG-Website weiter, dort finde ich den Button “Jetzt bestellen – Order here”. Nach dem Klick passiert….nichts. Ich muss die Seite erneut laden, um das Kundenportal zu erreichen, auf dem ich weitermachen kann. Ich gebe mein gewünschtes Abo an und wähle aus, wie ich das Ticket gerne zur Verfügung gestellt bekommen möchte. Hier schon der erste responsive Anzeigefehler. Nach gefühlt meterweitem Scrollen kann ich endlich auf “Weiter” klicken. Im nächsten Schritt wird darauf hingewiesen, dass ich einen Account benötige. Ich solle mich entweder anmelden oder einen Account erstellen. Wieder ist da ein “Weiter”-Button, darüber ein “MV-Login”-Button, daneben ein “Zurück”-Button. Ich klicke auf “Weiter” und bekomme gleich eine Fehlermeldung. Okay, erstmal zum Login und die Anmeldemaske öffnet, die ich als nicht sehbeeinträchtigte Leserin auch trotz der Textüberlagungen erkennen kann. Ich gebe meine Anmeldedaten ein, kann aber nicht auf “Anmelden” klicken. Der Anmeldebutton reagiert nicht. Hier endet meine Reise auf dem Smartphone. Ich steige auf das iPad um, mit dem es problemlos klappt. Wäre ich unterwegs und hätte dieses nicht dabei, stünde ich, 33 Jahre, Digital Native und Medienlinguistin mit zwei Master-Abschlüssen, vor einer unüberwindbaren digitalen Barriere.

Von der Notwendigkeit, das Internet für alle zugänglich zu machen

Wenn es mir schon so geht, wie geht es Menschen, die kognitiv, körperlich oder aufgrund von anderen fehlenden Voraussetzungen nicht ausreichend medienkompetent sind, um eine im 21. Jahrhundert fast schon alltägliche digitale Aufgabe zu bewältigen?

Und schon sind wir beim Stichwort digitale Barrierefreiheit. Neben den gesetzlichen Vorgaben steigt der praktische Bedarf an digitaler Barrierefreiheit zunehmend. Dazu trägt vor allem die fortschreitende Digitalisierung bei. Immer mehr Arbeitsplätze beinhalten das Arbeiten mit digitalen Medien – oder andersrum: Welcher Arbeitsplatz kommt heutzutage noch ohne sie aus? Aber auch andere Lebensbereiche wie der Freizeitsektor setzen z.B. mit Online-Buchungsportalen oder digitalen Ticketautomaten immer mehr Medienkompetenz voraus.

Schon der Erfinder des World Wide Webs, Tim Berners-Lee, wies im Rahmen der Gründung des International Program Office der Web Accessibility Initiative (WAI) im Jahr 1997 auf die Universalität des Internets hin. Der Zusammenschluss der WAI setzte sich zum Ziel, das Internet unabhängig von verschiedenen Fähigkeiten für alle zugänglich zu machen. Über 25 Jahre später ist dieses Thema noch lange nicht abgeschlossen, ja in vielen Bereichen noch gar nicht angekommen. Dabei ist der Internetzugang für alle Menschen alias digitale Barrierefreiheit heute wichtiger denn je.

Die Stärke des Internets liegt in seiner Universalität. Der Zugang für alle, unabhängig von einer Behinderung, ist ein wesentlicher Aspekt. Tim Berners-Lee

European Accessibility Act: Ein Meilenstein für die Barrierefreiheit

§ 12 a BGG – Barrierefreie Informationstechnik

(1) Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei. Schrittweise, spätestens bis zum 23. Juni 2021, gestalten sie ihre elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung, barrierefrei. Die grafischen Programmoberflächen sind von der barrierefreien Gestaltung umfasst.

https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/bgg/bgg-artikel.html

Ein wichtiger Schritt in Richtung inklusive digitale Gesellschaft ist der European Accessibility Act (EAA), der am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Dieser verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einhaltung gemeinsamer Richtlinien für Barrierefreiheitsanforderungen mehrerer Bereiche. Ab diesem Zeitpunkt sind nun nicht nur mehr öffentliche Stellen verpflichtet, ihre Dienstleistungen und Inhalte für alle zugänglich zu machen, auch privatwirtschaftliche Unternehmen müssen ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Dazu zählen elektronische Geräte wie Computer, Smartphones und Selbstbedienungsterminals wie Bankautomaten oder Ticketschalter ebenso wie digitale Angebote wie Online-Shops.

Was ist digitale Barrierefreiheit überhaupt?

Ist ein Inhalt barrierefrei, so ist er für alle Menschen zugänglich, egal ob mit oder ohne Behinderung. Auf dem Portal Barrierefreiheit der deutschen Bundesregierung findet sich folgende Definition von Barrierefreiheit:

§ 4 BGG – Definition der Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/bgg/bgg-artikel.html

Im Hinblick auf digitale Barrierefreiheit sollte man sich also stets die Frage stellen:  Können wirklich alle Menschen meine digitalen Angebote mit ihren Fähigkeiten wahrnehmen, sie verstehen, darin navigieren und damit interagieren? Und das ganze ohne fremde Hilfe?  

Als Veranschaulichung ein Beispiel aus der realen Welt, wie barrierefrei eben NICHT geht: Ein Bus, dessen Rollstuhlrampe erst vom Busfahrer ausgeklappt werden muss, oder ein Aufzug im Ärztehaus, der nur auf Anfrage und mittels Fernbedienung in die Praxis ins Hochparterre fährt. In beiden Fällen ist eine Person mit körperlicher Einschränkung trotz Hilfsmittel (Rollstuhl) auf die Hilfe eines Fremden angewiesen. Der stufenlose Hintereingang über den Keller ins Theater, wo man dann mit einem Aufzug über den Bühneneingang in den Zuschauerraum kommt? – Eine Grauzone.

Auf die digitale Welt umgemünzt, stellt das sogenannten “Universal Design” den barrierefreien Haupteingang dar, der für möglichst viele Menschen nutzbar ist, die Seite in Leichter Sprache entspricht dem Hintereingang, der Joystick dem Rollstuhl und ein präziser HTML-Code der Beschreibung in Brailleschrift im Museum.

Digitale Barrierefreiheit und die Anforderungen des EAAs

Die Mitgliedstaaten setzen den EAA in ihre jeweilige Gesetzgebung um. In Österreich ist es das Barrierefreiheitsgesetz, in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. So wird sichergestellt, dass Produkte und Dienstleistungen, die von digitalem Wert sind oder digital erworben werden können, für alle zugänglich sind. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2.) als Grundlage für ein barrierefreies Webdesign definieren dazu folgende 4 Prinzipien:

Digitale Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein!

Wahrnehmbar

Digitale Inhalte müssen wahrnehmbar sein. Damit ist die multimodale Darstellung aller Inhalte gemeint, so dass Menschen mit einer Sinneseinschränkung sie durch einen anderen Sinneskanal trotzdem wahrnehmen können. Zum Beispiel Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte, Untertitel oder Audiodeskriptionen für Videos. Außerdem müssen Inhalte individuell anpassbar und mit Assistenztechnologien wie Screenreader kompatibel sein.

Auf Youtube können Videos bereits mit automatisch generierten Untertiteln oder Skripts versehen werden. Bilder, die für das Verständnis des Inhalts wichtig sind, werden mit einem Alternativtext versehen, dekorative Bilder hingegen nicht, um das Vorlesen unnötiger Informationen durch den Screenreader zu vermeiden.

Screenshot eines YouTube Videos mit dem Overlay des Eye-Able-Plug-in
Abb.: Das Eye-Able-Plug-in vereinfacht die Nutzung von Websites

Das Unternehmen Eye-Able bietet Plug-ins an, mit denen eine Seite individuell angepasst werden kann. Schriftgröße oder Kontrast ändern, sich einen Text vorlesen lassen oder Bilder ausblenden, ist mit der Assistenzsoftware ganz einfach per Mausklick möglich. Unser Tipp: Im Angebot von Eye-Able ist auch eine Prüfsoftware inkludiert, mit der Sie Fehler, die nicht der WCAG 2.2. entsprechen, erkennen und beheben können.

Bedienbar

Das zweite Prinzip besagt, dass alle angebotenen Funktionen mit einer Alternative ausführbar sein müssen. Aktivitäten, die also eine Mausaktion erfordern, sollen auch über die Tastatur steuerbar sein. Zudem muss den User:innen ausreichend Zeit für Aktionen zur Verfügung stehen, Zeitbegrenzungen also deaktivierbar sein.

Screenshot: Anzeige Countdown der Zeit bis wann Tickets reserviert sind.
Abb.: Solche zeitlichen Begrenzungen gehören ab Juni 2025 der Vergangenheit an.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bedienung ist die Unterstützung bei der Navigation. Das gelingt z. B. durch einen logischen Aufbau und eine eindeutige Segmentierung der Inhalte, eine begrenzte Anzahl und klare Visualisierung von verlinkten Elementen sowie eine mechanische Möglichkeit zur Navigation zu den einzelnen Abschnitten. In der neuesten Version WCAG 2.2, die im Oktober 2023 veröffentlicht wurde, wurden wichtige Faktoren für mobile Anwendungen ergänzt. Beispielsweise müssen Schaltflächen eine Mindestgröße aufweisen (24 x 24 px), um Fehlklicks zu vermeiden.

Verständlich

Digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten bedeutet, sie in verständlicher Sprache zu verfassen. Dazu gehören Texte, die ein bestimmtes Sprachniveau nicht überschreiten, eine Alternative in Leichter/Einfacher Sprache, in gebärdeter und vorgelesener Form oder mit Visualisierungshilfen (z. B. Symbole, Bilder) sowie die Möglichkeit, Texte in verschiedene Sprachen zu übersetzen.

Beispiel einer Informationsstruktur aus jeweils Bild + Text in leichter Sprache
Abb.: Die Stadt Hamburg bietet eine Vielzahl von Informationen in Leichter Sprache an. Bereits die Navigation zu den Informationen ist mit Bildern visualisiert.

Außerdem müssen Inhalte vorhersehbar aussehen und funktionieren. So soll sich z. B. ein neues Fenster erst dann öffnen, wenn der:die User:in darauf hingewiesen wurde bzw. er:sie das Öffnen aktiv verursacht hat. Das plötzliche Aufpoppen eines Fensters kann im schlimmsten Fall zu einem epileptischen Anfall führen. Bei Eingaben (z. B. bei Formularen) sollen mögliche Fehler bereits im Vorhinein vermieden werden oder durch User:innen einfach zu korrigieren sein. So können Textfelder genau beschrieben werden oder mehrere Formate von z. B. Geburtsdaten gültig sein.

Robust

Das letzte Prinzip der WCAG 2.2 beinhaltet die robuste Darstellung und ist gleichbedeutend mit responsivem Design. Dadurch sollen Inhalte mit allen Geräten und technischen Assistenzen kompatibel sein. So sollen z. B. Nutzer:innen von Kommunikationsgeräten mit einer abweichenden Bildschirmgröße dadurch keine Probleme mit der Interaktion auf Websiten haben, weil sich keine Elemente überlagern oder abgeschnitten werden.

Zwei Screenshots einer mobilen Ansicht: Links ein schlechtes Beispiel. Nicht responsiv - Inhalte und Menü ragt über den Bildschirm hinaus. Rechts ein gutes Beispiel: Menü und Inhalt sind responsiv und lassen sich auf kleinen Displays gut bedienen
Abb.: Unzugängliche Navigation auf mobilen Geräten durch horizontales Menü vs. benutzerfreundliche Navigation durch ein Hamburger-Menü auf mobilen Geräten.

Diese vier Prinzipien sind in der WCAG 2.2 in 13 Richtlinien und 86 Erfolgskriterien beschrieben. Um die eigene Website auf Barrierefreiheit zu prüfen, gibt es zahlreiche Angebote von spezialisierten Unternehmen, die entweder die Dienstleistung oder eine dafür entwickelte Software anbieten.

Wer profitiert von digitaler Barrierefreiheit?

Wenn man von Barrierefreiheit spricht, denkt man sofort an Menschen mit Behinderungen. Diese sind tatsächlich die Hauptprofiteur:innen, auf die die Richtlinien abgestimmt sind. Sie sind auf zugängliche Inhalte angewiesen, um selbstbestimmt an der neuen digitalen Gesellschaft teilhaben zu können.

Wer hat nicht schon einmal einen Gesetzestext kaum verstanden? Letztlich profitieren wir alle von digitaler Barrierefreiheit!

Aber auch andere Bevölkerungsgruppen profitieren ungemein von barrierefreien digitalen Angeboten:

  • In Deutschland leben über 6 Millionen Menschen im Alter von 80 Jahren und älter, die nicht mit digitalen Medien aufgewachsen sind und daher kaum über die notwendige Kompetenz verfügen, sich auf diesem Weg zu informieren oder zu kommunizieren.
  • Ähnliches gilt für Menschen, die aus kulturellen oder finanziellen Gründen keinen Zugang zu den technischen Möglichkeiten haben, digitale Medien zu nutzen. Meistens verfügen auch sie über wenig Medienkompetenz, da sie kaum Erfahrungen mit digitalen Medien sammeln können. Sie profitieren vor allem von der Vereinfachung der Navigation und der Inhalte.
  • Außerdem sind digitale Medien überwiegend schriftbasiert. In Deutschland gilt jede:r Zehnte als funktionale:r Analphabet:in und kann nur einfache Sätze verstehen. Mit barrierearmen Inhalten können sich auch Menschen mit geringen oder keinen Lesefertigkeiten leichter im Internet bewegen.
  • Hinzu kommt die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund, die oft nur schlecht oder gar kein Deutsch spricht. Eine einfache Navigation, Leichte oder Einfache Sprache sowie Visualisierungshilfen wie Icons oder Symbole helfen allen Menschen, sich auf wichtigen Seiten zurechtzufinden und am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzuhaben.

Letztlich profitieren wir alle davon. Denn wer hat nicht schon einmal einen Gesetzestext kaum verstanden? Warum sollten wir uns nicht alle für digitale Barrierefreiheit einsetzen, wenn verständliche und zugängliche Texte jeder:m von uns helfen, solche komplexen Informationen besser zu verstehen?

Chancen für Unternehmen

Auch wenn die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit zeit- und kostenintensiv erscheinen mag, bietet sie Unternehmen zahlreiche Vorteile:

Wettbewerbsvorteil

Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute. Eine barrierearme Website kann das potenzielle Publikum erheblich vergrößern und verschafft Unternehmen somit einen deutlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern.

Stärkung der Reputation

Mit einer barrierefreien Website zeigt ein Unternehmen soziale Verantwortung. Das führt zu einem positiven Image nach außen, was wiederum die Kundengewinnung und -bindung fördert. So wird eine sehbehinderte Person beispielsweise eher auf einer Screenreader-freundlichen Website einkaufen als auf einer, die schlecht strukturiert und schwer navigierbar ist.

Bessere User Experience

Barrierefreie Websites gelten als besonders benutzerfreundlich. Komplexe und unübersichtliche Internetseiten führen häufig dazu, dass Besucher die Seite schnell wieder verlassen. Eine barrierearme Website hingegen erhöht die Verweildauer, was sich positiv auf die Nutzer:innenbindung, die Conversion Rate und die Absprungrate auswirkt.

SEO-Benefits durch barrierefreie Webseiten

Die oben genannten Faktoren für eine bessere Nutzer:innenerfahrung sind auch für Suchmaschinen Indikatoren für hochwertige und relevante Inhalte und haben dementsprechend Einfluss auf die Rankings.

Digitale Barrierefreiheit bietet aber noch weitere Vorteile für die Suchmaschinenoptimierung. Denn die Richtlinien für einen barrierefreien Internetauftritt weisen viele Parallelen zu den Anforderungen einer suchmaschinenoptimierten Website auf.

Bei SEO und digitaler Barrierefreiheit gibt es einige Überschneidungen.

Zum Beispiel was den Aufbau einer Website betrifft: Suchmaschinen wie Google bevorzugen maschinenlesbare Inhalte, die durch semantische HTML-Elemente strukturiert sind – genauso wie ein Screenreader. Wichtige Informationen werden klar und präzise als HTML-Elemente definiert, wovon sowohl Barrierefreiheit als auch SEO profitieren.

In diesem Zusammenhang ist vor allem die Verwendung der sogenannten ARIA-Attribute von Bedeutung. Diese “Accessible Rich Internet Applications” sind spezielle HTML-Attribute, die entwickelt wurden, um die Zugänglichkeit von dynamischen Webinhalten und -anwendungen zu verbessern – insbesondere für Nutzer:innen von assistiven Technologien wie Screenreadern. Sie übermitteln Informationen über die Struktur und Funktionalität von interaktiven und dynamischen Webelementen, die für assistive Technologien ansonsten schwer erkennbar wären. ARIA-Attribute beschreiben zum Beispiel, ob ein Element ein Button, ein Menü oder eine Suchleiste ist, und kommunizieren Zustandsänderungen, etwa ob ein Dropdown-Menü geöffnet oder geschlossen ist. Insofern sind ARIA-Attribute entscheidend, um dynamische Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Auch der Einsatz von aussagekräftigem Alternativtext (Alt-Tag) für Bilder und das Bereitstellen von Untertiteln bzw. Transkripten für Videos verbessern nicht nur die Zugänglichkeit von Inhalten, sondern können auch die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen positiv beeinflussen und zu mehr Klicks verhelfen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Mobile-first-Strategie. Google bewertet Websites höher, die auf allen Geräten – vom Desktop bis hin zu mobilen Endgeräten – optimal funktionieren. Responsive Designs, die sich an verschiedene Bildschirmgrößen anpassen, sind ein Muss, um in den Rankings erfolgreich zu sein. Genau darum geht es bei dem Prinzip der Robustheit.

Und auch was Texte betrifft, geht es bei SEO nicht um das Anhäufen von Keywords, sondern darum, relevante, lesenswerte und nutzerfreundliche Inhalte zu erstellen. Wie bereits erwähnt, wollen wir ja die Verweildauer verlängern. Und zu komplexe Texte können die Verweildauer der User:innen verringern.

Für alle SEOs unter euch haben wir im nächsten Kapitel eine Checkliste für digitale Barrierefreiheit zusammengestellt.

SEO-Checklist für Barrierefreiheit

  • Präziser Code
    • Semantische HTML-Elemente nutzen: <button> anstelle von <div> für Buttons
    • Klare Überschriftenstruktur (jede Seite hat nur eine H1, hierarchische H2s, H3s …)
    • Accessible Rich Internet Applications (ARIA) nutzen
  • Optimierung (audio-)visueller Inhalte
    • Alt-Attribute (richtig) einsetzen: Alternativtext bei inhaltstragenden Bildern, kein Keyword-Stuffing, sondern sinnvolle Beschreibung
    • Untertitel und Transkripte für Videos bereitstellen
    • Ladezeiten optimieren
    • Klare Steuerung von Videos, z. B. durch Youtube-Einbindung
  • Navigation erweitern
    • Suchfunktion bereitstellen
    • Klare Linkstruktur
    • Visuelle Elemente zur leichteren Orientierung einbauen
    • Breadcrumbs nutzen
  • Responsives Design: Anpassung an alle Geräte
  • Verständliche Texte für Menschen mit kognitiver Behinderung und Maschinen

Fazit

Digitale Barrierefreiheit, wie sie durch den European Accessibility Act gefordert wird, hat zahlreiche Vorteile für alle Menschen – nicht nur für Personen mit Behinderung. Während der EAA die Zugänglichkeit von digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderung sicherstellt, profitieren auch ältere Menschen, funktionale Analphabeten, Menschen ohne ausreichende Medienkompetenz sowie Menschen mit Migrationshintergrund von den Maßnahmen.

Unternehmen können diese Anforderungen als Chance nutzen, um sich im Wettbewerb zu profilieren und Kunden stärker an sich zu binden.

Insgesamt trägt die digitale Barrierefreiheit zur Schaffung einer inklusiven digitalen Gesellschaft bei, die allen Nutzer:innen zugutekommt.

Sind auch Sie verpflichtet, Ihre Website ab 2025 barrierefrei zu gestalten? Wenn ja, wird es Zeit, sich endlich damit zu beschäftigen. Wenn nicht, können Sie trotzdem von den Vorteilen profitieren und mit gutem Beispiel vorangehen! Für mehr Diversität im Netz! 

Über Elisabeth Marx:

Linguistin mit Herz für Inklusion. Masterarbeit über digitale Barrierefreiheit. Ehemalige Sprachtherapeutin, heute Prozessentwicklerin und nebenbei kreativ als Kostümdesignerin. Immer auf der Suche nach neuen Perspektiven.